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   VG Schleswig, 26.04.2017 - 12 B 45/16   

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VG Schleswig, 26.04.2017 - 12 B 45/16 (https://dejure.org/2017,13928)
VG Schleswig, Entscheidung vom 26.04.2017 - 12 B 45/16 (https://dejure.org/2017,13928)
VG Schleswig, Entscheidung vom 26. April 2017 - 12 B 45/16 (https://dejure.org/2017,13928)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 06.06.2014 - 2 B 75.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs;

    Auszug aus VG Schleswig, 26.04.2017 - 12 B 45/16
    Sie hätten zeitnah geltend gemacht werden müssen, d.h. in Anlehnung an § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO innerhalb der Jahresfrist, zumal etwaige Fehler bei einer erst lange im Nachhinein erfolgenden Kontrolle nicht mehr angemessen behoben werden können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.06.2014 - 2 B 1/13 - zitiert nach juris Rn. 27 und Beschluss vom 06.06.2014 - 2 B 75/13 - zitiert nach juris Rn. 15ff; OVG Schleswig, a.a.O., Rn. 82).

    Zwar dürfte die Annahme der Verwirkung des Rügerechts nur dann in Betracht kommt, wenn sich der freigestellte Beamte nach eingehender Information durch die personalbearbeitende Stelle und in Kenntnis aller Umstände mit der Bildung der Referenzgruppe (hinsichtlich des Zeitpunkts, der einbezogenen Beamten und der Reihung der Beamten) einverstanden erklärt und keinen zeitnahen Rechtsbehelf erhoben hat (BVerwG, Beschluss vom 06.06.2014 - 2 B 75/13 - zitiert nach juris Rn. 16).

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.10.2016 - 2 LB 31/15

    Laufbahnnachzeichnung für einen Beurteilungsstichtag

    Auszug aus VG Schleswig, 26.04.2017 - 12 B 45/16
    Für die Bildung der Vergleichsgruppe komme es auf gleiche Besoldungsgruppe, gleiche Beurteilungsnoten und gleiche Funktion als Vergleichskriterien an (OVG Schleswig, Urteil vom 04.10.2016 - 2 LB 31/15 - ).

    Da die Antragstellerin nicht die gleichen Gesamtnoten wie ihre erfolgreichen Mitbewerber vorweisen konnte, bestand für die Antragsgegnerin auch kein Anlass, aktuelle dienstliche Beurteilungen weiter auszuschöpfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - zitiert nach juris Rn. 58ff), was bei einer Nachzeichnung, die lediglich ein Gesamturteil im Sinne einer Gesamtnote fortschreibt (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 04.10.2016 - 2 LB 31/15 - zitiert nach juris Rn. 54), auch nicht möglich ist.

  • OVG Niedersachsen, 06.12.2012 - 5 ME 258/12

    Verwirkung des Rechts zur Erhebung von Einwendung gegen eine dienstliche

    Auszug aus VG Schleswig, 26.04.2017 - 12 B 45/16
    Die Antragsgegnerin durfte nach einem Zeitraum von mehreren Jahren, in denen die Antragstellerin keine Einwände gegen die den fiktiven Laufbahnnachzeichnungen vom 21. August 2012, 10. Oktober 2013, 17. Juni 2014 und vom 18. August 2015 zugrunde liegende Vergleichsgruppe erhoben hatte, darauf vertrauen, dass die Antragstellerin keine Einwände mehr gegen die Vergleichsgruppe erheben würde (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 06.12.2012 - 5 ME 258/12 - zitiert nach juris Rn. 7).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Schleswig, 26.04.2017 - 12 B 45/16
    Regelmäßig sind dies die aktuellen Beurteilungen, denn sie bilden den gegenwärtigen bzw. zeitnah zurückliegenden Leistungsstand ab und können somit am besten als Grundlage für die Prognose dafür dienen, welcher der Konkurrenten die Anforderungen der zu besetzenden Stelle voraussichtlich am besten erfüllen wird (BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 - zitiert nach juris Rn. 21).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Schleswig, 26.04.2017 - 12 B 45/16
    Bei Vorliegen einer fehlerhaften Auswahlentscheidung kann der unterlegene Beamte eine erneute Entscheidung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d.h., wenn seine Auswahl möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 - zitiert nach juris Rn. 11; BVerwG, Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14/02 - zitiert nach juris Rn. 16).
  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus VG Schleswig, 26.04.2017 - 12 B 45/16
    Da die Antragstellerin nicht die gleichen Gesamtnoten wie ihre erfolgreichen Mitbewerber vorweisen konnte, bestand für die Antragsgegnerin auch kein Anlass, aktuelle dienstliche Beurteilungen weiter auszuschöpfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - zitiert nach juris Rn. 58ff), was bei einer Nachzeichnung, die lediglich ein Gesamturteil im Sinne einer Gesamtnote fortschreibt (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 04.10.2016 - 2 LB 31/15 - zitiert nach juris Rn. 54), auch nicht möglich ist.
  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus VG Schleswig, 26.04.2017 - 12 B 45/16
    Die Entscheidung der Antragsgegnerin, nicht die Antragstellerin, sondern den Beigeladenen zu befördern, ist nicht fehlerhaft und verletzt nicht das in Art. 33 Abs. 2 GG verankerte grundrechtsgleiche Recht der Antragstellerin auf fehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch, BVerfG, Beschluss vom 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15 - zitiert nach juris Rn. 18; BVerwG, Beschluss vom 21.12.2016 - 2 VR 1/16 - zitiert nach juris Rn. 21).
  • BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15

    Bei Bundesrichterwahlen bedarf der Grundsatz der Bestenauslese aufgrund des

    Auszug aus VG Schleswig, 26.04.2017 - 12 B 45/16
    Die Entscheidung der Antragsgegnerin, nicht die Antragstellerin, sondern den Beigeladenen zu befördern, ist nicht fehlerhaft und verletzt nicht das in Art. 33 Abs. 2 GG verankerte grundrechtsgleiche Recht der Antragstellerin auf fehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch, BVerfG, Beschluss vom 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15 - zitiert nach juris Rn. 18; BVerwG, Beschluss vom 21.12.2016 - 2 VR 1/16 - zitiert nach juris Rn. 21).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Schleswig, 26.04.2017 - 12 B 45/16
    Bei Vorliegen einer fehlerhaften Auswahlentscheidung kann der unterlegene Beamte eine erneute Entscheidung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d.h., wenn seine Auswahl möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 - zitiert nach juris Rn. 11; BVerwG, Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14/02 - zitiert nach juris Rn. 16).
  • BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11

    Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens;

    Auszug aus VG Schleswig, 26.04.2017 - 12 B 45/16
    Maßgebend ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil (Gesamtnote), das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (BVerwG, Beschluss vom 27.09.2011 - 2 VR 3/11 - zitiert nach juris Rn. 23; VGH München, Beschluss vom 18.06.2012 - 3 CE 12.675 - zitiert nach juris Rn. 109).
  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02

    Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der

  • BVerwG, 25.06.2014 - 2 B 1.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; fiktive Nachzeichnung des Werdegangs;

  • VGH Bayern, 18.06.2012 - 3 CE 12.675

    Richter; Dienstpostenvergabe; Berufserfahrung; Anforderungsprofil;

  • VG Potsdam, 27.07.2016 - 2 K 2986/14

    Entscheidung über die Bewerbung eines Personalratsmitglieds bei der Agentur für

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